Energieausweis
Der Energieausweis belegt die energetische Qualität eines Gebäudes und ermöglicht Ihnen eine rasche Einordnung der energetischen Qualität des Gebäudes. Bei
Vermietungen oder dem
Verkauf eines Gebäudes besteht in vielen Fällen die Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises (gem. § 16 EnEV).
Seit dem 1. Mai 2014 gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV). Damit gelten nun auch neue Regeln für Energieausweise. Jeder Eigentümer, der ein Haus oder eine Wohnung verkaufen möchte, braucht einen Energieausweis. Schon bei der Besichtigung des Objektes muss dieser den Interessenten vorgezeigt werden, notarielle Beurkundungen ohne Energieausweis sind nicht mehr möglich. Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises sind objektabhängig und können hier als Bedarfsausweis teuer werden. Bei Beauftragung zum Alleinauftrag übernehmen wir gern die Erstellung des Energieausweises für Sie!
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